Wir über uns

Der Betreuungsverein Delmenhorst wurde 1993 im Zuge der Einführung des neuen Betreuungsrechts von 1992 von Delmenhorster Wohlfahrtsverbänden und engagierten Privatpersonen gegründet und erhielt seine Gemeinnützigkeit 1994.

Zu den Mitgliedern zählen u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, das Diakonische Werk, die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Von Beginn an wurde darauf geachtet, dem Betreuungsverein Delmenhorst e.V. eine breite überparteiliche und wohlfahrtsverbandlich übergreifende Basis zu geben.

Das Betreuungsrecht sah ausdrücklich die Gründung und Etablierung von Betreuungsvereinen vor, um ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern die notwendige Beratung und Unterstützung zu bieten. Zur Zeit sind über den Betreuungsverein Delmenhorst mehr als 100 ehrenamtliche Menschen engagiert, die annähernd 200 Betreuungen führen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen nicht um Familienangehörige, sondern um engagierte Menschen, die für fremde Personen diese wichtige Aufgabe wahrnehmen.

Unser Leitbild

 

  • Wir achten in unserer Arbeit die Würde und Individualität des Menschen mit dem Ziel, dass sie ihre Wünsche und Vorstellungen nach einem selbstbestimmten Leben verwirklichen können.
  • Wir setzen uns für die Interessen unserer Klienten ein.
  • Wir sind ein unabhängiger, politisch und religiös neutraler Verein.
  • Wir wahren die Unabhängigkeit unseres Vereins durch die innovative, fachliche und verlässliche Kompetenz der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Wir fördern demokratisches und soziales Denken und Handeln

Aktive Umsetzung

  • Wir überprüfen und reflektieren ständig unsere Arbeit, um auf individuelle Bedarfe unserer Klient*innen und veränderte gesellschaftliche Prozesse kurzfristig reagieren zu können.
  • Wir beraten, unterstützen und vertreten volljährigen Menschen, die durch krankheits- oder behinderungsbedingte Beeinträchtigungen ihre Interessen ganz oder teilweise selbst nicht wahrnehmen können.
  • Wir unterstützen diese Menschen in Ihrer Selbstbestimmung und bei der Führung eines Lebens nach eigenen Wünschen und Vorstellungen.
  • Wir beraten, unterstützen und vertreten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Wir bringen unsere Erfahrungen auch überregional ein und unterstützen damit den Prozess der Professionalisierung, der Entwicklung des Ehrenamts und Qualitätsentwicklung im Betreuungswesen.
  • Wir übernehmen hauptamtliche rechtliche Betreuungen
  • wir organisieren Fortbildungen sowie Treffen für einen Erfahrungsaustausch zwischen ehrenamtlichen BetreuerInnen in Delmenhorst.

Unsere Aufgaben

Wir übernehmen hauptamtliche rechtliche Betreuungen und organisieren Fortbildungen sowie Treffen für einen Erfahrungsaustausch zwischen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern in Delmenhorst.   Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Personen,

  • die zu ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern vom Betreuungsgericht bestellt worden sind,
  • die selbst eine rechtliche Betreuung benötigen und sich mit Fragen und der Bitte um Unterstützung an uns wenden,
  • die eine Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung erstellen möchten,
  • die eine Patientenverfügung verfassen wollen,
  • die als Bevollmächtigte eingesetzt sind.

Wir helfen Ihnen gerne – sprechen Sie uns an!

Rechtliche Voraussetzungen des Betreuungsvereins Delmenhorst e.V.

Ehrenamt

Haben Sie etwas Zeit? Wollen Sie etwas Sinnvolles tun?
Dann ist die Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung möglicherweise genau das Richtige für Sie! Wenden Sie sich an uns. Wir beantworten Ihre Fragen und Sie erfahren, was für die ehrenamtliche Tätigkeit dieser Art erforderlich ist. Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • ca. 1-3 Stunden Zeit pro Woche
  • Kontaktfreudigkeit
  • Organisationstalent
  • Einsatzbereitschaft
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • keine Scheu vor „Schreibtischtätigkeiten“
  • und ganz wichtig: viel Geduld und Toleranz

Zeitlicher Aufwand
Der Umfang einer Betreuung hängt von den Lebensumständen und dem Unterstützungsbedarf der zu betreuenden Personen ab. Der zeitliche Aufwand kann dementsprechend unterschiedlich hoch sein. Meistens ist der Zeitaufwand am Anfang einer Betreuung höher und verringert sich, wenn sich die Lebensumstände den Bedürfnissen des*der Betreuten angepasst sind, z.B. eine passende Wohnung gefunden wurde, der Umzug in ein Wohn- oder Pflegeheim organisiert ist oder bei einer schweren Erkrankung die richtige Versorgung organisiert werden konnte.

Ihre Aufwendungen werden erstattet
Als ehrenamtliche*r Betreuer*in bekommen Sie keine Vergütung für den zeitlichen Aufwand gezahlt, haben aber Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen. Am einfachsten ist die Inanspruchnahme der Aufwandspauschale in Höhe von 399.- Euro. Diese kann nach einem Betreuungsjahr beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Sind die Aufwendungen im Einzelfall höher, kann auch nach dem tatsächlichen Aufwand mit dem Gericht abgerechnet werden. Der Betreuungsverein Delmenhorst e.V. steht Ihnen dabei natürlich zur Seite.

Sie sind versichert
Jede*r ehrenamtliche Betreuer*in in Niedersachsen ist über die Sammelhaftpflichtversicherung des Landes automatisch gegen Schäden versichert, die im Rahmen der Betreuungsausübung entstehen könnten. Jede*r kann mal einen Fehler machen, z.B. gegen eine rechtzeitige Antragstellung versäumen.

Sie sind nicht allein
Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Tätigkeit individuell nach Ihren Bedürfnissen und geben Ihnen die Hilfe, die Sie benötigen!

Rechtliche Voraussetzungen
Bei der Prüfung, ob Sie als ehrenamtliche*r Betreuer*in geeignet sind, achtet das Betreuungsgericht darauf, dass Sie keine Vorstrafen oder einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis haben. Deshalb muss auch ein aktuelles Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorgelegt werden.

Warum ein Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung?

Unser Sozialstaat ist zunehmend auf ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger zur Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben angewiesen. Auch in der Betreuung ist das ehrenamtliche Engagement unverzichtbar: In Deutschland gab es >Ende 2015 insgesamt 1,3 Millionen Betreuungsverfahren mit steigender Tendenz. In Niedersachsen waren es zu Beginn des Jahres 2019 ca. 141.000 Betreuungsverfahren. Davon wurden mehr als die Hälfte durch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, vorwiegend aus dem Familienkreis,  wahrgenommen. Das Ehrenamt ist folglich in der rechtlichen Betreuung eine tragende Säule unserer sozialen Gemeinschaft.
 
Die rechtliche Betreuung von Menschen, die dringend auf die Unterstützung anderer angewiesen sind, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Gefragt sind dabei insbesondere ein gutes Wissen über die Möglichkeiten, Hilfen zur Beseitigung eventueller Beeinträchtigungen bei der Lebensführung zu bekommen sowie Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent sowie die Fähigkeit, sich mit juristischen und medizinischen Fragen auseinander zu setzen.
 
Wer sich das Ehrenamt zutraut kann sich sicher sein, durch den Betreuungsverein - wenn es denn gewünscht ist - intensiv begleitet zu werden. Das gilt auch für die örtlich zuständige Betreuungsbehörde. Voraussetzung ist, dass man sich strafrechtlich nichts hat zuschulden kommen lassen und in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt.
 
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihren Betreuungsverein wenden!