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Machen Sie mit!

Informationen zum Thema "Betreuung"

Das Betreuungsrecht, das am 01.01.1992 in Kraft trat, hat das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst. An die Stelle der Vormundschaft ist die Betreuung getreten.

Betreut werden erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Der Betroffene bekommt durch den Betreuer einen Menschen an die Seite gestellt, der ihm hilft, seinen Alltag zu organisieren und seine Rechte wahrzunehmen.

Machen Sie mit!

Wir suchen ehrenamtliche MitarbeiterInnen!

Mit der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung unterstützen Sie einen Menschen in Delmenhorst, der aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder durch zunehmendes Alter bei der Regelung seiner persönlichen Angelegenheiten Hilfe braucht. BetreuerInnen werden vom Amtsgericht bestellt. Mit einer ehrenamtlichen Betreuung übernehmen Sie eine interessante und sinnvolle soziale Aufgabe, erwerben neue Kenntnisse und helfen einem hilfsbedürftigen Menschen seine Rechte wahrzunehmen.

Wir vermitteln Ihnen eine Aufgabe, die ihren (zeitlichen) Möglichkeiten, Vorstellungen und Fähigkeiten entspricht. Besondere Fachkenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Sie werden von uns in Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche BetreuerIn eingeführt, und der Betreuungsverein steht Ihnen während der Ausübung Ihres Ehrenamtes als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenn Sie:

dann fragen Sie uns nach der Möglichkeit der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung!

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