Betreuer handeln als gesetzliche Vertreter für die Betroffenen.
Sie werden vom Vormundschaftsgericht bestellt und sind im Rahmen bestimmter
Aufgabenkreise tätig (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung,
Antrags- und Behördenangelegenheiten).
Bereiche, in denen der Betroffene keine Hilfe braucht, kann er auch weiterhin
selbst erledigen. Dabei übernimmt der Betreuer selbst keine praktischen
Hilfen wie z. B. Pflege, Putzen oder Einkaufen, sondern organisiert diese nur.
Wichtig ist der persönliche Kontakt zum Betreuten.
Der Betreuer muss das, was er tut, mit dem Betreuten besprechen und seinem
Wohl und seinen Wünschen entsprechend handeln.