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Aufgaben des Betreuers

Betreuer handeln als gesetzliche Vertreter für die Betroffenen.
Sie werden vom Vormundschaftsgericht bestellt und sind im Rahmen bestimmter Aufgabenkreise tätig (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Antrags- und Behördenangelegenheiten).
Bereiche, in denen der Betroffene keine Hilfe braucht, kann er auch weiterhin selbst erledigen. Dabei übernimmt der Betreuer selbst keine praktischen Hilfen wie z. B. Pflege, Putzen oder Einkaufen, sondern organisiert diese nur.

Wichtig ist der persönliche Kontakt zum Betreuten.
Der Betreuer muss das, was er tut, mit dem Betreuten besprechen und seinem Wohl und seinen Wünschen entsprechend handeln.

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